Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wer als Pflegebedürftiger in eine der 5 Pflegegraden eingestuft ist und als Leistung Pflegegeld gewählt hat, muss nach dem Willen des Gesetzgebers in bestimmten Abständen ein Beratungsgespräch durchführen lassen. In den Pflegegrade 2 und 3 halbjährlich, in der Pflegegrade 4 und 5 alle 3 Monate. Sinn dieser Maßnahme ist es, dem Pflegebedürftigen eine regelmäßige Hilfestellung und fachliche Unterstützung zu geben. Oft ist es auch die einzige Möglichkeit für den Pflegenden über die oft auftretenden Probleme zu sprechen und sich einfach Rat bei einem Fachmann zu holen.

Der Pflegebedürftige selber darf bestimmen wen er mit der Durchführung des Beratungsgespräches beauftragt. Oft kommt dann der Pflegedienst des Vertrauens vorbei und gibt wertvolle Hilfestellung bei der täglichen Pflege. Genau so ist aber möglich, eine Beratungsstelle zu wählen.

Bei diesem Beratungsgespräch wird dann auch ein Protokoll erstellt, in dem notiert wird, wie sich das Befinden seit dem letzten Besuch verändert hat. Auch der Bedarf nach zusätzlichen Pflegehilfsmitteln wird dort festgehalten. Auf Wunsch des Pflegebedürftigen wird dieser Bericht der Pflegekasse zur Verfügung gestellt. Dieses ist sinnvoll, wenn sich der Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtert hat und eine Hochstufung der Pflegestufe angedacht ist.

Wird das Beratungsgespräch auch nach Erinnerung durch die Pflegekasse nicht durchgeführt, so sind Kürzungen des Pflegegeldes die Folge!

Der Ablauf eines Beratungsgespräch:

 

Als erstes wird natürlich der Pflegebedürftige nach seinem Befinden befragt: hat sich die Situation verbessert, ist sie gleich geblieben? Was hat sich seit dem letzten Besuch verändert. Es wird nach Hautveränderungen etc. gefragt. Hautveränderungen können erste Anzeichen eines Dekubitus (Druckgeschwür) sein. Hier kann der Fachmann sofort Anregungen geben, wie durch richtiges Lagern ein Dekubitus verhindert werden kann.

Wichtig ist auch das Gespräch mit dem Pflegenden. Das sind in der Regel die Kinder des Pflegebedürftigen. Hier können Sie viele Tipps erhalten, die die tägliche Arbeit erleichtern. Und manch einer ist einfach einmal froh, seine Sorgen und Nöte von der Seele reden zu können.

 

Informationen mit Nachweis der Pflegeberatung auf der Seite der AOK

Wir, Fürsorge mit Herz, können die Pflegeberatung durchführen, bitte vereinbaren Sie einen Termin.